Die 1983 entwickelte Methode zur rechnerischen Ermittlung von Hypothesenwahrscheinlichkeiten bei Echtheits- und Urheberschaftsbestimmungen fraglicher Handschriften beruht auf einer sinnwidrigen Interpretation des Bayes-Theorems. Daher wurde in der Kriminalistik 1/2026 vorgeschlagen, sie durch ein alternatives, normierendes Rechenverfahren zu ersetzen. Dieses Verfahren berechnet Hypothesenwahrscheinlichkeiten ausschließlich aus den mittleren relativen Häufigkeiten der untersuchten Befunde in den Vergleichsschriften. Bei längeren fraglichen Textschriften genügt dieser Ansatz jedoch noch nicht, weil Schriftmerkmale mehrfach auftreten und ihre relative Häufigkeit in der fraglichen Schrift von den Vergleichswerten abweichen kann, was potenziell fehlerbehaftet ist. Der vorliegende Beitrag entwickelt deshalb befundbezogene Linearfaktoren, mit denen die Verbindung zur fraglichen Handschrift rechnerisch hergestellt wird. Berücksichtigt werden erstens der Abstand zwischen der relativen Befundhäufigkeit in der fraglichen Schrift und dem Mittelwert beim jeweiligen Vergleichsschreiber sowie zweitens die Streuung der entsprechenden relativen Häufigkeiten in dessen Einzelschriften. Aus Abstandskorrektur und Streuungskorrektur ergibt sich ein Ähnlichkeitsfaktor, der die Rohwerte der Hypothesenwahrscheinlichkeiten gewichtet und anschließend auf Prozentwerte normiert.